Mittelbayerische Zeitung: Tödliche Worte

Mittelbayerische Zeitung: Tödliche Worte

18 Jun 2019

Regensburg(ots) - In Deutschland öffnet sich ein Abgrund. Ein Politiker, der für seine christliche Überzeugung eingetreten ist, musste seine Worte offenbar mit dem Leben bezahlen. Der Fall bedrückt, er wühlt auf und er löst Angst aus - aus drei Gründen: Der Mord an Walter Lübcke zeigt, dass der Staat seine Repräsentanten nicht schützen kann. Er weckt die Erinnerung an die Mordserien von RAF und NSU. Und er macht bewusst, dass es keine einfache Antwort gibt auf die Frage, wie wir Hass im Netz zum Schweigen bringen und gleichzeitig Grundlagen des Rechtsstaats erhalten können. "Da muss man für Werte eintreten.

Und wer diese Werte nicht vertritt, kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." Walter Lübcke (CDU) rief den Satz 2015, bei einem Bürgergespräch über ein Flüchtlingsheim, rechten Krakeelern zu. "Ratte" und "Drecksau": Eine Welle von Hass antwortete ihm; der Politiker stand lange unter Polizeischutz. Als die Szene auf Youtube aktuell neu verbreitet wurde, legte sie möglicherweise das Feuer an die Zündschnur einer Zeitbombe. Diesen Zusammenhang legen die aktuellen Erkenntnisse nahe. Vieles deutet darauf hin, dass der Politiker von einem Extremisten per Kopfschuss hingerichtet wurde. Kann man eine Lehre ziehen aus dem Fall? Nur bedingt. Immerhin: Die Behörden hätten früher abschätzen können, welches Risiko von dem mutmaßlichen Täter Stephan E. ausging. Sein Name tauchte 1993 bei einem versuchten Anschlag auf ein Asylbewerberheim auf. Sein Name wurde 2009 aktenkundig, als 400 Neonazis Teilnehmer einer Maikundgebung attackierten. Und sein Name fiel 2015 im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss, wo er als Beispiel für einen gefährlichen Neonazi genannt wurde. Aber zur Wahrheit gehört auch: In Deutschland leben laut Verfassungsschutz mehr als 12 000 gewaltbereite Rechtsextremisten. Um alle ständig im Blick haben zu können, bräuchten wir mehr Sicherheitsexperten, als wir uns wünschen können.

Zur Wahrheit gehört zweitens: Der Generalbundesanwalt hat, als er den Fall an sich zog, richtig reagiert. Die Ermittler sondierten zunächst Hinweise in Lübckes privatem Umfeld, bevor die Spuren zu einem politischen Motiv führten. Und jetzt geht der Generalbundesanwalt von einem Einzeltäter aus. Liegt hier der nächste Trugschluss? Extremismusforscher halten es für unwahrscheinlich, dass Stephan E. losgelöst vom umfangreichen ultrarechten Netzwerk in Deutschland agiert haben könnte. Ob Stephan E. den Kopfschutz setzte, ob er ein Einzeltäter war: Wir wissen beides nicht. Unabhängig davon steht aber fest, dass es ein Netzwerk von Hass gibt - im Internet, wo Walter Lübcke erst bedroht und dann sein Tod bejubelt wurde.

Aus CDU und CSU kam zuletzt die Forderung nach Klarnamen im Netz. "Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können", sagte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) im Mai, zwei Wochen vor Lübckes Tod. Die Verrohung im Netz dürfe nicht achselzuckend hingenommen werden. Technisch ist es möglich, User zu registrieren, um sie zur Rechenschaft ziehen zu können - fraglich ist aber der Nutzen. Nach mehreren Studien verhindern auch Klarnamen nicht zwingend Hasskommentare. Auch viele der Bedrohungen und Beleidigungen von Walter Lübcke wurden ja stolz, mit vollem Namen, gepostet. Außerdem: Das einschlägige gesetzliche Besteck, um gegen Hass und Hetze einzugreifen, gibt es ja - es wird von Betreibern der Plattformen nur zu wenig benutzt. Fraglich ist vor allem der Preis, den eine Klarnamen-Pflicht kostet.

Freie Meinungsäußerung und das Recht darauf, kein gläserner Bürger zu sein, sind Fundamente unserer Demokratie. Die bittere Erkenntnis ist: Der Fall Walter Lübcke wirft viele Fragen auf. Befriedigende Antworten gibt er nicht.

Quelle: obs/Mittelbayerische Zeitung-Marianne Sperb

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